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Unsere Leistungen
Die soziale Pflegeversicherung setzt den Wunsch der meisten Menschen um, gut versorgt zu Hause leben zu können. Ein Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim kann vermieden oder verkürzt werden.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die Körperpflege, Betten und Lagern, Bewegungstherapie sowie vorbeugende und wiederherstellende Pflegeangebote. Grundpflege wird über die Pflegekassen finanziert. Eine Pflegeeinstufung ist hierfür nötig. Bei der Antragstellung beraten und begleiten wir Sie gerne.
Wir wollen mehr als pflegen- wir wollen für den Menschen sorgen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Nahestehende angehörige sind eine wichtige und verlässliche Hilfe, um bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben zu können. Sie können die Grundpflege nach §37 SGB XI übernehmen. Jedoch kann es Anlässe geben, die den pflegenden Angehörigen sporadisch oder auch regelmäßig verhindern seine Führsorge auszufüllen. Dies kann eine eigene Erkrankung, terminliche Verpflichtungen, Urlaub, Erholung und Freizeit für sich selbst sein. Verhinderungspflege kann auch als Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Von der Kurzzeitpflege können fünfzig Prozent der zu Verfügung gestellten Mittel ambulant als Verhinderungspflege genutzt werden.
Steht keine private Person als Vertretung für pflegende Angehörige zur Verfügung, kann unser Pflegedienst für den vereinbarten Zeitraum die sogenannte Verhinderungspflege nach §39 SGB XI übernehmen. Sie umfasst die Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie die hauswirtschaftliche und gesellige Betreuung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die Pflege bereits seit sechs Monaten übernommen hat. Die Kosten werden in einem begrenzt geregelten Rahmen von der Pflegekasse übernommen. Unsere Pflegeberater/innen beraten Sie gerne und unterstützen auch bei der Antragsstellung.
Hauswirtschaft
Ein immer größeres Augenmerk legt unser Unternehmen auf die sogenannten Hauswirtschaftlichen Dienste. Auch bei zunehmendem Alter und Hilfebedürftigkeit möchte sich jeder Mensch zu Hause wohlfühlen können. Dieser Wunsch ist meist schon durch ein wenig Hilfe bei den täglichen Arbeiten erfüllt. Pflegende Angehörige oder allein lebende ältere Menschen können von belastender Haushaltsführung auf Dauer oder für einen begrenzten Zeitraum befreit werden. Wir unterstützen Sie gerne und Übernehmen:
Mit unserer hauswirtschaftlichen Leitung vereinbaren Sie einen Hauswirtschaftsplan, der Ihren Ansprüchen entspricht.
Wir machen "betreutes Wohnen" zu Hause möglich.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen den Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, z.B. eine Alltagsbetreuung sicherzustellen, oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Seit dem 01.01.2017 stehen jedem Pflegebedürftigen dafür 125 € im Moment zur Verfügung.
Auch hierfür dürfen Sie sich gerne an unser Fachkundiges Verwaltungspersonal wenden.
Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege nach SGB V oder auch Behandlungspflege gennant, wird vom Hausarzt/Facharzt verordnet und von den Krankenkassen zu festgelegten Konditionen bezahlt.
Zu den Tätigkeiten zählen unter anderem, folgende:
Sowie viele weitere…
Auch spezielle Behandlungspflegen werden von uns fachkundig durchgeführt. Eine gelungene Kommunikation zwischen Patient –Haus – oder Facharzt – Pflegefachkraft pflegende Angehörige und Krankenkasse ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine schnellen Gesundungsprozess.
Behandlungspflegen können nur von ausgebildeten Pflegekräften mit Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Gerade Behandlungspflegen werfen viele Unsicherheiten und Fragen auf. Wir nehmen uns Zeit, um Ihnen hilfreiche Antworten zu geben.
Wundversorgung
Die Heilkunde von Wunden hat sich in den vergangen Jahrzenten erstaunlich weiterentwickelt. Schmerzhafte Wunden, die den Gesundungsprozess verzögern, zu Komplikationen führen oder gar chronisch werden, können heute fachkundig versorgt und damit zügig geheilt werden. Unsere Wundmanager /innen sind in der Wundheilkunde umfassend dafür ausgebildet. Sie übernehmen die Beurteilung der wunde. In den Phasen der Wundreinigung, des Gewebeaufbaus und der Hauterneuung beraten sie unsere Pflegefachkräfte. Solange bis die Wunde abgeheilt ist. Unsere Wundmanager/innen arbeiten mit den Haus- und Fachärzten, den Krankenkassen und mit den pflegenden Angehörigen zusammen. Denn, eine gute Wundheilung braucht einen integrierten Behandlungsprozess mit guter Abstimmung aller Beteiligten. Und eine genaue Wunddokumentation. Auf dem Weg der Wundheilung werden Sie oder pflegende Angehörige einbezogen und beraten, damit Sie den Heilungsprozess optimal unterstützen können.
Gute Pflege ist für uns Beziehungsarbeit.
Pflegeberatung
Viele Menschen mit Pflegegrad 1-5 werden ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der geleistete Aufwand einen finanziellen Ausgleich durch Zahlung des Pflegegeldes erfährt. Und er möchte Überlastung der pflegenden Angehörigen vermeiden. Nach § 37,3 SGB XI sind pflegende Angehörige bei Pflegegrad 1-3 zu einem halbjährigen Beratungsgespräch verpflichtet. Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährig. Beraten werden Sie von unserer speziell ausgebildeten Pflegeberaterin. Sie bietet auch Schulungen für pflegende Angehörige an, die zur körperlichen und psychosozialen Entlastung in den Grundpflegerischen Tätigkeiten führt.
Tagespflege
Unabhängig und selbstständig in den eigenen Vier Wänden leben und dennoch Geselligkeit erfahren zu können, bieten wir seit 2014 unseren pflegebedürftigen Kund/innen mit der Tagespflege "Dorstener Seniorentreff". Neben gemeinsamer Zeit, Gesprächen und Mahlzeiten werden Aktivitäten angeboten, die die Alltagskompetenzen aufrechterhalten und Fördern. Eine ausführliche Übernahme ermöglicht einen umfassenden Blick auf die Bedürfnisse der Patient/innen. Gemeinsame Besprechungen sichern ein ineinandergreifendes Pflegekonzept.